Krankenversicherung
Ob gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung, versichern muss sich jeder. Spätestens seit dem 01.01.2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Ein gut durchdachter Versicherungsschutz erlaubt nach Krankheit oder Unfall eine schnelle Rückkehr in den Beruf. Immer mehr Menschen wünschen sich die bestmögliche medizinische Behandlung im Krankheitsfall - und interessieren sich für die private Krankenversicherung. So sichern Sie sich vertraglich die bestmögliche medizinische Versorgung die es gibt.

Private Krankenzusatzversicherung
Zahnersatz, Brillen, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktiker und Naturheilverfahren werden mit Zusatzversicherungen erschwinglich. So tricksen Sie die Leistungskürzungen Ihrer Kasse aus.
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Private Krankenversicherung
Hier erfahren Sie wie Sie in die private Krankenversicherung wechseln, die richtige Gesellschaft und den richtigen Tarif finden. Meistens sparen Sie sogar noch bares Geld dabei.
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Reisekrankenversicherung
Gehört in jedes Gepäck, wenn es ins Ausland geht, ganz gleich ob Urlaubs- oder Geschäftsreise. Es gibt spezielle Tarife für Studenten, Deutsche im Ausland und Ausländer in Europa.
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Gesetzliche Krankenversicherung
Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sind Versicherungspflichtig. Auch Selbständige und Freiberufler können gesetzlich Krankenversichert sein. Wie funktioniert GKV und was kostet sie.
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Weitere Informationen zu Krankenversicherungen
Unterschiedliche Erstattungsgrundlagen für gesetzliche und private Krankenversicherung.
Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip:
SGB V § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Die Erstattungsgrundlage für die private Krankenversicherung ist aber das Kostenerstattungsprinzip:
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) § 1(2)
Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind.
Der wichtigste Unterschied ist somit das Leistungsspektrum. Das Sachleistungs-, oder das Kostenerstattungsprinzip.
Noch ein Problem der gesetzlichen Krankenversicherung:
Im Krankenhaus dürfen alle Leistungen erbracht werden die nicht ausdrücklich verboten sind. Ambulant dürfen alle Leistungen erbracht werden die ausdrücklich erlaubt sind. Was für eine Zwickmühle.
In der Praxis bedeutet das, dass jemand im Krankenhaus eine Behandlung von der gesetzlichen KV bezahlt bekommt. Wenn diese Behandlung nach seiner Entlassung fortgesetzt werden soll wird die Kostenübernahme abgelehnt.
Und: Der Steuerzahler subventioniert das System jährlich mit mehreren Milliarden!
Sie haben also die Wahl:
Möchten Sie lieber ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich notwendig oder
nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt werden.